Unfall? | FAQ

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen | Yassine Experts

  1. Sichern Sie die Unfallstelle: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck in einem Abstand von 50 bis 100 Metern auf
  2. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Warnweste im Auto haben und ziehen Sie diese an, insbesondere auf stark befahrenen Straßen oder bei schlechter Sicht.
  3. Leisten Sie Erste Hilfe, falls erforderlich, und rufen Sie einen Krankenwagen, wenn nötig.
  4. Sammeln Sie Beweise, indem Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Fahrzeugen machen. Am besten füllen sie den von uns gestellten Schadensbericht aus.
  5. Daten des Unfallgegners notieren (Name, Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen)
  6. Suchen Sie nach Zeugen und notieren Sie sich ihre persönlichen Daten.
  7. Rufen sie die Polizei
  8. Yassine-Experts Kfz-Sachverständige mit dem Gutachten beauftragen

In folgenden Fällen sollte die Polizei gerufen werden:

  1. Wenn die Unfallstelle abgesichert werden muss.
  2. Bei Unfällen mit hohem Schaden
  3. Wenn Personen verletzt wurden
  4. Wenn man nicht der der Halter ist (z.B. Mietwagen)
  5. Wenn der Verkehrsgegner verkehrswidrig gefahren ist (z.B. Alkohol am Steuer)
  6. Wenn es zu Streitereien mit dem Unfallgegner kommt.

Nein! Wenn sie der Geschädigte in einem Unfall waren, dann ist es Ihnen erlaubt einen freien Kfz-Sachverständigen/Gutachter Ihrer Wahl zu nehmen. Der versicherungsinterne Kfz-Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, wohingegen ein freier Kfz-Gutachter Ihre Interessen vertritt. 

Nein, als Geschädigter ist das Gutachten kostenlos! 

Wenn sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt wurden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens. Dabei rechnen wir bei Yassine Experts mithilfe einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung ab.

Sie haben die Wahl. Entweder Sie lassen Ihr Auto gegen eine Rechnung reparieren oder der Schaden am Auto stört Sie nicht und sie verzichten auf die Reparatur. Dadurch können sie „fiktiv“ abrechnen, das heißt: Sie lassen den von Yassine Experts ermittelten Schaden netto von der gegnerischen Versicherung auszahlen. 

Grundsätzlich haben Sie für die Zeit, in der Ihr Auto in der Werkstatt ist, ein Recht auf ein Mietwagen. Bei der Auswahl des Mietwagens sollten Sie eine Fahrzeugklasse niedriger wählen (Sie fahren einen Golf dann nehmen sie z.B einen Polo), um mögliche Abzüge zu vermeiden. Falls Sie sagen: „Ich komme auch in der Zeit mit der Bahn ganz gut zurecht.“, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Nein! Wenn ein Geschädigter eines Verkehrsunfalls sich ausschließlich auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt verlässt, können ihm oft unangenehme Überraschungen bevorstehen. 

Häufig ist es so, dass ein vermeintlich kleiner Schaden doch größere Auswirkungen haben kann, da die Werkstoffe der Karosserie eines Fahrzeugs mittlerweile so gewählt werden, dass sie zur elastischen Verformung neigen. Das heißt, dass die unmittelbar nach dem Unfall entstandene Beule sich wieder zurück verformen kann. Durch einen Kostenvoranschlag kann man aber nicht die dahinterliegenden Beschädigungen erkennen. 

Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt zudem nicht den vollständigen Schadensersatzanspruch, da Faktoren wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung etc. nicht berücksichtigt werden.

Grundsätzlich können Sie als Geschädigter aussuchen, wo sie Ihr Auto reparieren lassen. Sie müssen nicht die von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Werkstatt annehmen.

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns noch heute !

Erhalten sie jetzt Ihr fachgerechtes KFZ-Gutachten und fahren Sie mit Gewissheit! Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht per Whats-App oder E-Mail.

Chat öffnen!
1
WhatsApp uns!
Yassine Experts
Hallo👋
Schildern Sie uns bitte Ihr Anliegen.